Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht etliche wie 4 kW des weiteren vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweilig mit nicht eine größere anzahl wie alle beide Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht etliche als 45 kilometer pro stunde, einer https://josuedivjt.develop-blog.com/39056926/fragen-Über-auto-fahren-kaiserslautern-revealed